Aktuell sind Familien von Menschen mit Demenz angesichts der anhaltenden Diskussionen um den Pflegegrad 1 und den Entlastungsbetrag in großer Sorge. Wir bitten Minister Dr. Andreas Philippi eindringlichst in einem Brief, sich nachhaltig für deren Erhalt im jetzigen Sinne einzusetzen! Hier finden Sie die Inhalte des Briefs:
„Für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen wäre die Abschaffung des Pflegegrades 1 bzw. des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 ein fatales Signal, gerade auch in der frühen Phase einer Demenzerkrankung.
Angebote wie die stundenweise Begleitung und Betreuung durch Ehrenamtliche in Betreuungsgruppen oder Häuslichen Betreuungsdiensten sind ein essentieller Beitrag zur Teilhabe Betroffener und zum Verbleib in der Häuslichkeit. Sie wirken per se präventiv, verzögern weitere Grade der Pflegebedürftigkeit und tragen zu einem späteren Übergang in stationäre Settings bei, wodurch sie entscheidend die Umsetzung des gesetzlich verankerten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ nach § 3 SGB XI unterstützen.
Nicht zuletzt trägt die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Alltag zu einer wesentlichen Entlastung pflegender An- und Zugehöriger bei, die insbesondere in der Begleitung von Menschen mit Demenz mit starken (v.a. psychischen) Belastungen und Herausforderungen sowie sozialer Isolation konfrontiert sind.
Eine Abschaffung des Pflegegrades 1 bzw. des Entlastungsbetrags gefährdet auch diese etablierten Strukturen: Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Helferkreise und Betreuungsgruppen würden bundesweit wegbrechen und die häusliche Versorgung von Menschen mit Demenz sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen würde mehr als erschwert. In diesem Zusammenhang ist auch die Bedeutung des Erhalts des § 45c SGB XI und der damit verbundenen Leistungen für eine niedrigschwellige und somit kosten-günstige Versorgung von Menschen mit Demenz in Deutschland hervorzuheben.
Das ursprünglich intendierte Ziel bei der Einführung des Pflegegrad 1 eines frühzeitigen Zugangs zu den pflegebedürftigen Personen und einer frühzeitigen Entlastung der Familien würde ebenso konterkariert, wie der immer wieder formulierte Präventionsanspruch des Pflegegrads.
Die aktuelle Diskussion um den Pflegegrad 1, eine Anhebung des Schwellenwerts für Pflegebedürftigkeit und eine Abschaffung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI widerspricht zudem auch ganz klar der Nationalen Demenzstrategie und den dort formulierten Zielen.
Die Pflegebevollmächtigte Karin Staffler hat bei verschiedenen Auftritten im November mehrfach betont, bei allen Überlegungen der Bund-Länder-Kommission würden die Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt gestellt. Es gehe darum, einen stärkeren Fokus auf die häusliche Versorgung zu setzen und eine Reduktion der Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu erreichen.
Nichts davon lässt sich in der aktuellen Debatte wiederfinden. Ganz im Gegenteil wird die Versorgungssituation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen fundamental verschlechtert, wenn die diskutierten Punkte umgesetzt werden.
Wir sind in großer Sorge und fordern Sie daher nochmals auf, sich dem entschieden entgegenzustellen.“
Das ganze Schreiben finden Sie hier.
Gemeinsam für ein würdevolles Leben mit Demenz – Unterstützung und Engagement für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.
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