Unsere Forderungen: AZUA-Anerkennung

Hintergrund

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) sollen zum einen pflegende An- und Zugehörige entlasten. Zum anderen sollen sie pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld unterstützen und begleiten. Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad I bis V hat einen Anspruch auf AZUA.

In Niedersachsen werden drei Formen von AZUA-Anbieter*innen unterschieden: Juristische Personen oder Personengesellschaften, selbstständige Einzelunternehmen sowie ehrenamtliche Einzelpersonen (sogenannte Nachbarschaftshelfer*innen). Acht unserer Mitgliedsgesellschaften in Niedersachsen sind AZUA-Anbieter*innen. Das bedeutet: Ehrenamtliche unterstützen vor Ort Menschen mit Demenz und ihre pflegenden An- und Zugehörigen mit verschiedensten Angeboten in ihrem Alltag. Diese Unterstützung ist in der Demenzarbeit essenziell – vor allem in ländlichen Regionen.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit und Gleichstellung plant Änderungen der Verordnung über die AZUA-Anerkennung nach § 45a SGB XI. Wir begrüßen eine Vereinfachung der Anerkennungsverordnung sehr.

Unsere Forderungen:

• Eine Vereinfachung der Beantragung für AZUA-Anbieter*innen!
• Die Qualitätssicherung der Angebote!
• Eine Vermeidung von unterschiedlichen Bewertungen und Selbstwahrnehmungen von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer*innen und Ehrenamtlichen im Rahmen von juristischen Personen und Personengesellschaften!
• Eine statistische Auswertung der Landesregierung zur Beantwortung der Fragen: Wie viele Haushalte werden von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer*innen Personen unterstützt? Wie viel Geld wird dabei verdient?

Wir fordern eine stärkere Vereinfachung der Beantragung für AZUA-Anbieter*innen. Ansonsten hindert die enorme Bürokratie hinter der Beantragung besonders viele ehrenamtlich organisierte AZUA-Anbieter*innen diese essenziellen Angebote in Niedersachsen zukünftig anbieten zu können. Außerdem muss die Qualitätssicherung der Angebote an erster Stelle stehen – unabhängig von der Form der AZUA-Anbieter*innen. Hier darf keine unterschiedliche Bewertung und Selbstwahrnehmung von ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer*innen und Ehrenamtlichen im Rahmen von juristischen Personen und Personengesellschaften stattfinden. Wir schlagen vor, dass die Landesregierung die Entwicklung unserer genannten Aspekte nach spätestens zwei Jahren auswertet.

Kontakt für weitere Fragen
Jette Schneider (Fachreferentin) | Telefon: 0511 – 49 53 97 69 | E-Mail: j.schneider@alzheimer-niedersachsen.de 

Gemeinsam für ein würdevolles Leben mit Demenz – Unterstützung und Engagement für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.

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